Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Satzung soll noch dieses Jahr beschlossen werden

Hohe Einmalbelastungen für Anlieger beim Ausbau der Straße werden in Koblenz zukünftig der Vergangenheit angehören. „Dafür hat die SPD-Ratsfraktion zusammen mit den Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und Die LINKE durch einen gemeinsamen Antrag im Februar 2020 gesorgt. Seitdem haben wir immer wieder darauf gedrängt, dass die für eine Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge nötige Satzung möglichst schnell eingeführt wird“, erklärt die SPD-Fraktionsvorsitzende Marion Lipinski-Naumann. Für sie und die Koblenzer Sozialdemokraten sind die wiederkehrenden Ausbaubeiträge ein wichtiges Anliegen, wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Kirsch betont: „Wir sind froh, dass bei den Straßenausbaubeiträgen nun ein solidarisches Verfahren Anwendung finden wird. Die finanzielle Last wird über die wiederkehrenden Beiträge auf viele Schultern verteilt und das ist gut.“

Die Umstellung auf das solidarische System ist auch per Landesgesetz geregelt. „Die rheinland-pfälzischen Kommunen müssen bis zum 31.12.2023 auf die wiederkehrenden Beiträge umstellen“, erläutert Ratsmitglied Dr. Thorsten Rudolph. Für die neue Art der Beitragserhebung ist auch eine neue Satzung nötig, die aktuell innerhalb der Verwaltung erarbeitet wird. Mittels einer Kleinen Anfrage hat sich die SPD-Fraktion nun erkundigt, wann mit einem Beschluss der neuen Satzung zu rechnen sei. Lipinski-Naumann zeigte sich erfreut über die Verwaltungsantwort: „Sowohl die zukünftigen Abrechnungsgebiete als auch ein erster Satzungsentwurf sind in ihrer Grundstruktur fertig. Die Verwaltung will beides noch im ersten Halbjahr 2021 den Gremien vorstellen. Eine Beschlussfassung der neuen Ausbaubeitragssatzung ist dann für das zweite Halbjahr geplant.“

SPD Stadtratsfraktion Koblenz – 20.04.2021

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