Wahl zum Pfarreienrat muss wiederholt werden

Bistums wird über einen neuen Wahltermin entscheiden

Der Pfarreienrat unserer Pfarreiengemeinschaft hatte beschlossen, die Wahl zum neuen Pfarreienrat als Briefwahl durchzuführen. Wegen eines gravierenden Fehlers des beauftragten Dienstleisters wurden die Briefwahlunterlagen, obwohl vertraglich zugesichert, nicht rechtzeitig bzw. gar nicht zugestellt. Deshalb konnte eine ordnungsgemäße Wahl nicht durchgeführt werden.

Die Rechtsabteilung des Bistums wird über einen neuen Wahltermin entscheiden. Alle Gemeindemitglieder werden darüber rechtzeitig informiert. Wir bitten die Wahlberechtigten, dass sie den neuen Termin wahrnehmen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Gisela Franké Vorsitzende des Pfarrgemeinderates St. Mauritius – 13.11.2021

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