Einstimmig stimmte der Rat der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bubenheimer Berg“ im Parallelverfahren zu
Die Liegenschaft der ehemaligen Hundeschule war von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erworben worden, um dort ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Rund 1/3 der Liegenschaft wird diesen Nutzungen zugeführt. Die restlichen Flächen dienen dem Erhalt und der Entwicklung von Ausgleichs- und Forstflächen. Sie sollen je nach Eignung eine Naherholungsfunktion für die Bewohnerschaft Bubenheims als auch der Mitarbeiterschaft der Gewerbebetriebe aufnehmen.
Stadt Koblenz – 04.02.2022
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