„Kein einziges Watt Solarstrom“

Für Gewerbegebäude im geplanten Gewerbegebiet Bubenheimer Berg wird zusätzlich zu einer verpflichtend vorgeschriebenen Dachbegrünung auch eine Solarpflicht gelten.

Leserbrief Robert Zerwas, Koblenz

Im Artikel konnte man lesen, dass es im neuen Gewerbegebiet Bubenheimer Berg zusätzlich zur vorgeschriebenen Dachbegrünung auch erstmals eine Solarpflicht geben werde. Das soll wohl geneigte Leser davon überzeugen, dass sich in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz auch in Koblenz endlich etwas bewegt. Bevor man allerdings allzu laut applaudiert, sollte man den Satz zweimal betrachten, denn da ist von verpflichtender Dachbegrünung die Rede. An dieser Stelle lade ich alle Interessierten ein, das Resultat der „verpflichtenden Dachbegrünung“ im Industriegebiet A 61 in Rübenach zu bewundern. Denn dort ist die besagte Verpflichtung auch schon seit über 20 Jahren in den Bebauungsplänen enthalten, und diese wurde stets als Argument herangeführt, um die ökologische Vertretbarkeit von Flächenversiegelung zu untermauern. Nur: Kein einziges Dach ist dort begrünt. Wie kann das sein, wenn es doch vorgeschrieben ist? Ganz einfach: Nach der öffentlichkeitswirksamen Vorstellung populärer Umweltschutzmaßnahmen werden anschließend – im Stillen – Kataloge von Ausnahmen beschlossen, mit deren Hilfe sich die Bauherren vor dieser kostspieligen Verpflichtung drücken können. Also, wenn die Solarpflicht genauso konsequent umgesetzt wird wie die Dachbegrünung im Industriegebiet Rübenach, wird in Zukunft nicht ein einziges, müdes Watt Solarstrom auf den Bubenheimer Gewerbedächern erzeugt.

Rhein Zeitung – 13.10.2021

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