Corona – Mayen-Koblenz muss Allgemeinverfügung erlassen

Da in Mayen-Koblenz sowie in Rheinland-Pfalz die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 50 überstiegen hat, muss der Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die damit verbundenen Maßnahmen richten sich nach der vom Land ausgearbeiteten Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und beinhalten im Wesentlichen eine Rückkehr zum Termin-Shopping für die meisten Geschäfte,  Einschränkungen beim Amateur- und Freizeitsport sowie ein Proben- und Auftrittsverbot in der Breiten- und Laienkultur. (weiterlesen)

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – 22.03.2021

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