Die Polizei warnt: Auch Kriminelle lesen Traueranzeigen!

Traueranzeigen dienen dem Gedenken – leider können sie auch von Straftätern missbraucht werden.

Einbruchsgefahr:
Der Termin der Trauerfeier verrät, wann ein Wohnhaus möglicherweise unbewohnt ist und Nachbarn sich ebenfalls auf der Trauerfeier befinden können.

Schockanrufe:
Namen von Kindern, Enkeln oder anderen Angehörigen erleichtern Betrügern, gezielt Vertrauen aufzubauen.

Persönliche Daten:
Wohnanschriften und Telefonnummern können für weitere Straftaten missbraucht werden.

Unser Rat:

1. Veröffentlichen Sie nur die nötigsten Informationen.
2. Nennen Sie Angehörige möglichst allgemein (z. B. „Familie Mustermann“).
3. Geben Sie als Kondolenzadresse möglichst das Bestattungsunternehmen an.
4. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf private Telefonnummern und vollständige Wohnanschriften. Prüfen Sie ihren Telefonbucheintrag und ändern oder löschen sie diesen gegebenenfalls.

Ein würdevolles Gedenken und Ihre Sicherheit schließen sich nicht aus. Mit wenigen Anpassungen können Sie es Kriminellen deutlich schwerer machen.

Sie wünschen weitere Beratung? Wir stehen Ihnen zur Seite: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-koblenz/fachstelle-fuer-praevention-des-pp-koblenz

Polizeipräsidium Koblenz – 15.07.2026